Cor – lat. „das Herz“  |  Pons – lat. „die Brücke“

Herzlich Willkommen bei Coropontis -
Rechtliche Betreuungen mit Herz & Kompetenz

Die Voraussetzungen und genauen Inhalte der rechtlichen Betreuung finden sich im 4. Buch des BGB unter dem Titel 3 „rechtliche Betreuungen“. Für die Frage, was genau eine rechtliche Betreuung ist, und wie die Aufgaben aussehen, sind die §§1814, 1815, 1821 und 1823 BGB einzusehen.

Zusammengefasst meint eine rechtliche Betreuung die rechtliche Vertretung der Interessen eines Menschen, sofern er dies (temporär und krankheitsbedingt) nicht selbst umsetzen kann.

Der Auftraggeber dafür ist das Betreuungsgericht. Das Gericht legt genau fest, in welchen Aufgabenbereichen unterstützt werden kann (diese stehen auf dem Gerichtsbeschluss). Sollten bestimmte Hilfsbereiche nicht mehr notwendig sein, können jene vom Gericht auch einzeln wieder aufgehoben werden.

Der Gesetzgeber verweist hier immer wieder auf das Erforderlichkeitsprinzip. Das bedeutet: wir, als Büro für rechtliches Betreuungsmanagement, greifen nur in die rechtlichen Belange unserer Klient*innen ein, wenn es in der individuellen Situation wirklich notwendig ist. Ein Mensch mit Betreuung kann und soll also (bis auf wenige Ausnahmen) weiterhin für sich selbst tätig werden.

Die rechtliche Vertretung beinhaltet beispielsweise (je nach Aufgabenbereiche) und immer unter Vorbehalt des Erforderlichkeitsprinzips:

  • das Durchsetzen von Ansprüchen gegenüber Dritten,
  • Antragsstellungen für Sozialleistungen in allen Bereichen des SGB,
  • Beauftragung von Diensten rund um den Alltag und Überprüfung der Verträge mit den Dienstleistern (z.B. Pflegedienste, Sozialpsychiatrische Dienste, Steuerberater, Schuldnerberater, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Familienhelfer, Mietverträge, Heimverträge, etc)
  • Unterstützung beim Management von finanziellen Angelegenheiten
  • im Bereich der Gesundheitssorge Absprache mit Ärzten und behandelnden Therapeuten, Einwilligung in Maßnahmen, Antragstellung bei der Krankenkasse

Rechtliche Betreuung leistet ausschließlich rechtliche Hilfen, keine tatsächlichen Dienstleistungen (wie z.B. Arbeiten rund um den Haushalt, Einkäufe, Wohnungssuche oder Leistungen der persönlichen Assistenz). Das heißt, rechtliche Betreuung ersetzt keine soziale Betreuung, Haushaltshilfen oder Pflegeleistungen. Wir können weder persönliche Konflikte lösen, noch die Angelegenheiten von Lebenspartner*innen oder Kindern übernehmen.

Rechtliche Betreuung ist kein Krisendienst!
In dringenden Notfällen ist die Polizei, der Rettungsdienst, die Feuerwehr oder der sozialpsychiatrische Dienst unter diesen Notnummern zu kontaktieren:
Rettungsleitstelle: Tel. 112
Ärztlicher Notdienst: Tel. 116 117
Krisendienst Psychiatrie Bayern: Tel. 0800-655 30 00
"Die wahre Selbständigkeit besteht darin, sich von den Erwartungen anderer zu befreien und das eigenen Leben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten."
Unknown

was macht coropontis?

Vereinfacht gesagt sind wir ein Organisator für festgelegte rechtliche Bereiche des Lebens. Dabei steht der Wille und das Wohl unserer Klient*innen an oberster Stelle. Entscheidungen gegen deren Willen können und dürfen wir nur in ganz wenigen, gut begründeten Ausnahmefällen treffen.

  • Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, unsere Klient*innen bei Bedarf zu unterstützen und zusammen zu erreichen, dass die Betreuung nach einer Weile womöglich nicht mehr benötigt wird.

Um zielgerichtet zu arbeiten, besprechen wir im Detail, wo genau der individuelle Betreuungsbedarf liegt und welche Aufgaben wir übernehmen. Sofern unsere Klient*innen nicht in Ihrer Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt sind, oder ein Einwilligungsvorbehalt nach §1825 BGB vorliegt, können und sollen eigenständige Entscheidungen getroffen und ausgeführt werden. Wir stehen dabei gerne beratend zur Seite.

Werde ich dadurch in meinem Leben eingeschränkt?

Um die gesetzliche Betreuung und welche Auswirkungen die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung konkret hat, ranken in der Praxis viele Missverständnisse, Mythen und Unwahrheiten. Auch die Reformierung des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 hat zwar Vieles nochmal verdeutlicht, aber letztlich (noch) nicht dazu geführt, dass die immer wieder stattfindendende Stigmatisierung und unrechtmäßige Einschränkung von Menschen mit gesetzlicher Betreuung der Vergangenheit angehört.
Uns ist es ein persönliches Anliegen, Betroffene aufzuklären und ein Grundverständnis zu kommunizieren, was eine rechtliche Betreuung tatsächlich bedeutet. Die wesentlichen Grundlagen dazu finden sich schon in den ersten (und wahrscheinlich wichtigsten) Artikeln im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diese Grundrechte gelten für alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten – ganz unabhängig von Nationalität, Alter, Geschlecht, Glauben, Behinderung, usw.:

Grundgesetz, Artikel 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“.

Grundgesetz, Artikel 2:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,…“
„Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eigegriffen werden“

Grundgesetz, Artikel 3:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Damit ist eigentlich alles gesagt. Eigentlich. Denn auch wenn man davon ausgehen darf, dass den meisten Menschen die Grundrechte zumindest im Groben geläufig sind, führt die Tatsache, dass ein Mensch eine rechtliche Betreuung hat oft dazu, dass es zu Unsicherheit kommt, was denn nun für die betreute Person gilt.

Hierzu ist zu sagen, dass die rechtliche Betreuung als solches den Menschen grundsätzlich in keinster Weise einschränken soll. Die oben genannten Grundrechte, und das was für eine jede volljährige Person (§2 BGB) gilt, wird von der rechtlichen Betreuung zunächst in keiner Form berührt.

Was sind die Pflichten und Aufgabenbereiche eines Betreuers?

In §1821 sind die Pflichten eines Betreuers genau definiert. Unter anderem wird hier klargestellt, dass der Betreuer „alle Tätigkeiten vornimmt, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen“. Weiterhin wird erläutert, dass der Betreuer „die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann“. Ausnahmen dürfen hier nur in wenigen gravierenden Form der Selbstgefährdung gemacht werden. Ganz wichtig ist auch der §1823 BGB, denn hier wird erklärt, dass der Betreuer auch nur im Rahmen der angeordneten Aufgabenbereiche tätig werden darf.

Zusammengefasst gilt Folgendes:
Ein rechtlicher Betreuer führt nicht automatisch zur Einschränkung der Rechte einer Person. Vielmehr handelt es sich um eine Unterstützung für rechtliche Angelegenheiten des Lebens. Und zwar nur, wenn der entsprechende Aufgabenkreis vom Gericht auch angeordnet wurde. Das bedeutet, ist beispielsweise der Bereich „Vermögenssorge“ nicht angeordnet, weil dies nicht als erforderlich betrachtet wurde (§1815 BGB), darf der Betreuer weder Einblick in die vermögensrechtlichen Angelegenheiten einfordern, noch in irgendeiner Weise den Betoffenen vertreten.

Und selbst wenn der Aufgabenbereich angeordnet wurde, bedeutet das nicht, dass der Betreuer auch alles was diesen Aufgabenbereich betrifft machen muss. Wir, als rechtliche Betreuer dürfen erst dann tätig werden, wenn es erforderlich ist, weil unsere Klient*innen aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht dazu in der Lage sind, dies selbst zu tun. Ganz nach dem Motto: „Hilf mir es selbst zu tun“.

Wie und wann erreichen Sie uns?

Telefonische Sprechzeiten: 08076 – 2419980
Montag, Dienstag & Donnerstag: 9.00 - 12.30 Uhr
sowie Donnerstag nachmittags: 13.30 - 15.30 Uhr
oder per E-Mail: post@coropontis.de

Ausschließlich Postanschrift:
coropontis - Rechtl. Betreuungen
Großbrunn 1a | 83544 Albaching
oder per Fax: 08076 – 2419979

  • Wir sind bemüht, in diesen Sprechzeiten für Sie erreichbar zu sein. Es kann aber vorkommen, dass wir uns innerhalb dieser Sprechzeiten in einem Termin/Telefonat befinden. Im Falle eines dringenden Anliegens schreiben Sie uns bitte kurz eine E-Mail oder sprechen auf den Anrufbeantworter unserer Festnetznummer.     Wir melden uns dann spätestens am nächsten Bürotag.
  • Unsere Betreuten erhalten zusätzlich unsere Mobilnummer. Diese Nummer darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist nur unseren Klient*innen vorbehalten!
  • Wir empfangen keine Besuche in unserem Büro. Bei Bedarf kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause oder wir vereinbaren einen anderen Treffpunkt.
  • Mittwoch, Freitag, am Wochenende und an Feiertagen ist unser Büro geschlossen. Unser Mobiltelefon bleibt in dieser Zeit ausgeschaltet. Urlaube, die länger als vier Werktage andauern, kündigen wir immer rechtzeitig an.
  • Für Verwandte und Freunde gilt: In erster Linie besprechen wir die Belange unserer Klient*innen ausschließlich mit jenen selbst. Wir unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass wir zwar manchmal auf die Hilfe und Auskunft des persönlichen Umfelds unserer Klient*innen angewiesen sind, wir selbst aber nur in wenigen Ausnahmefällen Auskunft über unsere Kient*innen geben dürfen.

"Die größte Herausforderung bei der Selbständigkeit ist es, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, die das eigene Leben beeinflussen." Paulo Coelho

Cor – lat. „das Herz“ | Pons – lat. „die Brücke“

Unser Bestreben ist es, unseren Klient*innen in schwierigen Lebenssituationen die Hand zu reichen, zu unterstützen wo es notwendig ist und gleichzeitig ein höchst mögliches Maß an Selbstständigkeit zu erhalten. Wir bauen also gewissermaßen eine Brücke für Sie – den Weg dürfen Sie alleine beschreiten.

Jessica Vital-Robarge

Mitglied im BdB (Bundesverband der Berufsbetreuer/innen), Mitglied im Qualitätsregister des BdB, Mitglied im Bundesverband freier Berufsbetreuer, Berufsbetreuerin mit Hochschulzertifikat, Verfahrenspflegerin, Inhaberin

Nach über fünfzehn Jahren Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen, Intelligenzminderungen und Mehrfachdiagnosen begann ich 2020 nebenberuflich mich als rechtliche Betreuerin selbstständig zu machen. Seitdem ist es mein Bestreben, meine Betreuungen mit hoher Fachkompetenz, professioneller Struktur und gleichzeitig mit Empathie und Herz zu führen.
Mir ist es ein besonderes Anliegen, meine Klient*innen in Ihrer Selbstständigkeit zu fordern und zu fördern. Rechtliche Betreuung bedeutet explizit nicht, dass der Mensch automatisch in seiner Rechts-, Geschäfts- oder Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt ist. Privat liebe ich das Landleben, die Natur und das Zusammensein mit Familie und Freunden. Seit 2008 engagiere ich mich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik, und viele Erfahrungen die ich in dem Bereich machen durfte, helfen mir nun auch in einigen Bereichen meiner täglichen Arbeit.  Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Berufsbetreuer, gesetzlicher Betreuer, rechtlicher Betreuer – ist das alles das Gleiche?

Ja, all diese Begriffe bedeuten letztlich das Gleiche.

Egal ob sich Ihr Betreuer als Berufsbetreuer, gesetzlicher Betreuer oder rechtlicher Betreuer bezeichnet – all diese Begriffe sind die korrekte Bezeichnung für Ein und das Selbe. Es handelt sich um eine Person die Ihnen vom Gericht zur Seite gestellt wird, um Sie in Ihren rechtlichen Belangen zu unterstützen.

Es gibt auch noch sogenannte Vereinsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer. Zwar sind diese in ihrer Organisationsstruktur ein wenig anders zu werten, sie unterliegen aber den rechtlichen Pflichten wie ein Berufsbetreuer.

Ist mein rechtlicher Betreuer wie mein Vormund?

Nein!

Für volljährige Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, gibt es keine Vormundschaft. Eine rechtliche Vormundschaft kann ausschließlich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eingerichtet werden.

Muss der Betreuer in allen Lebensbereichen seine Zustimmung geben?

Nein!

Im Betreuungsbeschluss des Gerichts stehen die sogenannten Aufgabenbereiche in denen Ihr Betreuer für Sie eintreten darf. Und auch in diesen Bereichen ist es nur so, dass der Betreuer eintreten KANN, wenn es ERFORDERLICH ist. Sind Sie und Ihr Betreuer sich einig, dass es in einem speziellen Punkt nicht erforderlich ist, entscheiden Sie selbst.

Ist ein Aufgabenbereich nicht angeordnet, darf der Betreuer in solchen Angelegenheiten erstmal überhaupt gar nicht handeln. Sollte es erforderlich sein, kann vom Gericht aber auch ein zusätzlicher Aufgabenbereich angeordnet werden.

Anders herum können auch Aufgabenbereiche gerichtlich aufgehoben werden, wenn hierfür kein Bedarf besteht.
Deshalb sollten Betroffene sich immer genau die Aufgabenbereiche auf Ihren Beschluss ansehen und jederzeit gerne mit Ihren Betreuer, oder auch der Betreuungsstelle über die Bedeutung sprechen.

Was muss ein Betreuer machen?

Im Umkehrschluss ist Ihr Betreuer für Ihre Belange in den aufgeführten Aufgabenbereichen zuständig. Das bedeutet, Ihr Betreuer muss Sie in jenen Bereichen beraten und unterstützen.

Ihr Betreuer muss Sie aber auch in Ihrer Selbstständigkeit fördern. Das bedeutet, dass Ihr Betreuer nicht alles für Sie übernehmen soll, was in seine Aufgabenbereiche fällt.

Vielmehr werden Sie in gemeinsamen Gesprächen vereinbaren, was Sie selbst erledigen können und worin Sie Unterstützung von Ihrem Betreuer benötigen.

Was darf ein rechtlicher Betreuer nicht?

Ihr Betreuer ist grundsätzlich kraft Gesetz dazu verpflichten, nach Ihren Wünschen und Ihren Willen zu handeln. Er darf Ihre Wünsche nicht einfach übergehen.

Nur wenn Ihre Wünsche in der Umsetzung für den Betreuer unzumutbar sind, oder eine konkrete und massive Gefahr für Sie selbst durch die Wunscherfüllung entsteht, darf der Betreuer gegen Ihren Willen handeln.

Diese (sehr wenigen) Ausnahmen müssen dann gut begründet werden. In den meisten Fällen ist hier ein Gerichtsbeschluss nötig, oft wird sogar ein externer Gutachter dazu involviert.

Ihr Betreuer darf außerdem nicht außerhalb seiner Aufgabenbereiche agieren. Die festgelegten Aufgabenbereiche sind immer der Rahmen, in dem Ihr Betreuer Sie vertreten darf.

Worin unterscheidet sich die rechtliche Betreuung zu einem Sozialdienst?

Wichtig ist immer zu unterscheiden:

Ein rechtlicher Betreuer ist ausschließlich für Ihre rechtlichen Belange zuständig. Ein rechtlicher Betreuer leistet keine Hilfe durch konkrete Taten, sondern durch organisatorische Unterstützung.

Um das zu verstehen im Folgenden einige Beispiele:

  • Ihr rechtlicher Betreuer wird Sie nicht zu Arztterminen begleiten, ein Sozialdienst kann dies nach entsprechender Vereinbarung tun.
  • Ihr rechtlicher Betreuer hilft Ihnen nicht beim Einkaufen, ein Sozialdienst hingegen könnte dies.
  • Ihr Sozialdienst unterstützt Sie zum Beispiel bei Ihrer Haushaltsorganisation, Ihr rechtlicher Betreuer hingegen nicht.
  • Ihr Sozialdienst hingegen kann für Sie keine Verträge mit zum Beispiel Heimen, Pflegediensten, Banken oder ähnliches abschließen oder überprüfen – dies macht Ihr rechtlicher Betreuer.
  • Sie benötigen Sozialhilfeleistungen? Beim Ausfüllen der Anträge unterstützt Sie Ihr rechtlicher Betreuer.
  • Sie stehen vor einer schweren medizinischen Entscheidung oder Sie sind vielleicht sogar in dem Moment nicht dazu in der Lage, diese Entscheidung zu fällen? Hierfür ist Ihr Betreuer zuständig.

Sie merken schon, Sozialdienste und Betreuer arbeiten zwar ähnlich aber nicht gleich. Sehr oft arbeiten involvierte Sozialdienste und rechtliche Betreuer auch eng zusammen, gelegentlich sind auch Treffen zu Dritt sehr sinnvoll. Scheuen Sie sich niemals nachzufragen, wer wofür zuständig ist!

Wie bekommt man überhaupt eine Betreuung?

Menschen die ihre rechtlichen Angelegenheiten teilweise nicht oder nicht mehr selbst erledigen können, und die Ursache hierfür eine körperliche Erkrankung, eine psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung ist, können einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen.

Aber nur, wenn es keine anderen Hilfen gibt, die ausreichend unterstützen könnten.

Erster Ansprechpartner ist immer die Betreuungsstelle im Landratsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt. Dort findet dann eine Beratung und eine Ersteinschätzung statt.

Kann ich mir meinen Betreuer aussuchen?

Prinzipiell ja. Wenn Sie eine Person kennen, die dafür geeignet ist Sie zu betreuen, können Sie diesen Wunsch nennen. Das Gericht wird Ihren Wunsch berücksichtigen.

Aktuelles

20.12.2023

Unsere neue Website ist online

Wir begrüßen Sie herzlich auf unserer neuen Homepage und hoffen, hier allen Interessenten und Klienten einen umfassenden Einblick in die Arbeit einer beruflichen Betreuung geben zu können. Wir wünschen Ihnen fröhliche Festtage und ein gesundes neues Jahr 2024! Während den Weihnachts-Ferien sind wir im Urlaub - und ab dem 7. Januar dann wieder für Sie da.

"Der Weg zur Selbstentfaltung beginnt damit, uns selbst zu akzeptieren, wie wir sind, und daran zu arbeiten, uns zu dem zu entwicklen, was wir sein möchten."
Carl Rogers

Kontakt

Wichtige Infos - bitte lesen!
  • Wir sind bemüht, in diesen Sprechzeiten für Sie erreichbar zu sein. Es kann aber vorkommen, dass wir uns innerhalb dieser Sprechzeiten in einem Termin/Telefonat befinden. Im Falle eines dringenden Anliegens schreiben Sie uns bitte kurz eine E-Mail oder sprechen auf den Anrufbeantworter unserer Festnetznummer. Wir melden uns dann spätestens am nächsten Bürotag.
  • Unsere Betreuten erhalten zusätzlich unsere Mobilnummer. Diese Nummer darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist nur unseren Klient*innen vorbehalten!
  • Wir empfangen keine Besuche in unserem Büro. Bei Bedarf kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause oder wir vereinbaren einen anderen Treffpunkt.
  • Mittwoch, Freitag, am Wochenende und an Feiertagen ist unser Büro geschlossen. Unser Mobiltelefon bleibt in dieser Zeit ausgeschaltet. Urlaube, die länger als vier Werktage andauern, kündigen wir immer rechtzeitig an.
  • Für Verwandte und Freunde gilt: In erster Linie besprechen wir die Belange unserer Klient*innen ausschließlich mit jenen selbst. Wir unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass wir zwar manchmal auf die Hilfe und Auskunft des persönlichen Umfelds unserer Klient*innen angewiesen sind, wir selbst aber nur in wenigen Ausnahmefällen Auskunft über unsere Kient*innen geben dürfen.

Telefonische Sprechzeiten: 08076 – 2419980
Montag, Dienstag & Donnerstag: 9.00 - 12.30 Uhr
sowie Donnerstag nachmittags: 13.30 - 15.30 Uhr
oder per E-Mail: post@coropontis.de

Ausschließlich Postanschrift:
coropontis - Rechtl. Betreuungen
Großbrunn 1a | 83544 Albaching
oder per Fax: 08076 – 2419979

Bitte addieren Sie 6 und 6.
Kontakt
schließen
Rechtliche Betreuung ist kein Krisendienst!
In dringenden Notfällen ist die Polizei, der Rettungsdienst, die Feuerwehr oder der sozialpsychiatrische Dienst unter diesen Notnummern zu kontaktieren:
Rettungsleitstelle: Tel. 112
Ärztlicher Notdienst: Tel. 116 117
Krisendienst Psychiatrie Bayern: Tel. 0800-655 30 00